Rasen in der Schweiz, doch die Haftstrafe zu Hause verbüßen

Verkehrsrecht

  • Lesedauer: 1 Min.

Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 1 Ws 23/18). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) berichtet, war der Mann 2014 mehrfach wegen massiver Geschwindigkeitsverstöße aufgefallen. So fuhr er 135 km/h, wo 80 km/h erlaubt waren. Er versuchte auf der Autobahn, der Polizei zu entkommen.

Dafür wurde der Mann in der Schweiz angeklagt, blieb seiner Verhandlung aber ohne Entschuldigung fern. Wegen »Gefährdung des Lebens und wiederholter grober qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln« wurde er zu einer Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt, von denen 18 zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Schweizer Justiz beantragte die Vollstreckung der Strafe in Deutschland.

Dem gab das OLG Stuttgart nun statt. Zumindest die einjährige Haftstrafe muss der Mann in Deutschland antreten - auch wenn Geschwindigkeitsverstöße in Deutschland nur eine Ordnungswidrigkeit darstellen. »Ordnungswidrigkeiten werden in Deutschland eigentlich nicht mit Haft bestraft. Hierzulande kommen dafür nur Geldbußen in Betracht«, so dazu Rechtsanwalt Karl Heinz Lehmann.

Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) regele allerdings, dass auch in einem solchen Fall die im Ausland verhängte Strafe in Deutschland vollstreckt werden dürfe, so das Gericht. Einzig die Bewährungsstrafe wird die deutsche Justiz nicht durchsetzen, denn die Übernahme der Bewährungsaufsicht sei im IRG nicht vorgesehen. DAH/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal