Rot-Rot-Grün stellt Gesetz für Fusionen vor

Mindestgröße für neue Gemeinden nicht zwingend

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Erfurt. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) zeigt sich bei der zweiten Etappe der Gemeindereform kompromissbereit: Bei der Fusion von 263 Gemeinden zu 56 größeren Kommunen wird in fast der Hälfte der Fälle die ursprünglich angepeilte Mindestgröße von 6000 Einwohnern nicht erreicht. Das geht aus einem Gesetzentwurf zur Gemeindeneugliederung hervor, den Maier am Dienstag in Erfurt vorstellte. Es ist nach dem Scheitern einer großen Gebietsreform mit dem Neuzuschnitt der Kreise der zweite in diesem Jahr, der Gemeindezusammenschlüsse regelt.

Zusammen mit den Fusionen im ersten Gesetzentwurf, der voraussichtlich in dieser Woche vom Landtag beschlossen wird, werde die Gemeindestruktur für etwa eine halbe Million Menschen verändert, sagte der Minister. Die Reform betreffe damit fast jeden vierten Thüringer. Sie soll das Land nach Angaben von Kommunalstaatssekretär Uwe Höhn insgesamt 129,4 Millionen Euro kosten, die als Finanzhilfe an die Kommunen fließen.

Maier sieht in der Zahl der Fusionen einen Erfolg, auch wenn 25 der Zusammenschlüsse unter der ursprünglichen Einwohnervorgabe blieben. Das sei dem Freiwilligkeitsprinzip geschuldet, das von der rot-rot-grünen Landesregierung gewollt sei. In vielen Fällen könnte die gewünschte Größe noch erreicht werden, wenn das Parlament in der nächsten Legislaturperiode Pflichtfusionen beschließe. Beim kleinsten Zusammenschluss, der im Gesetzentwurf steht, geht es um 719 Einwohner der Orte Knau und Bucha im Saale-Orla-Kreis.

Der Innenminister räumte ein, dass es in einigen Landesteilen, vor allem in den ostthüringischen Kreisen, nur wenige freiwillige Gemeindefusionen gibt. Das gelte besonders für die Kreise Greiz und Saale-Holzland. »Den Gegnern der Reform ist es gelungen, Zweifel zu schüren. Ich bedauere das ausdrücklich.« Gegen die Reform kämpft unter anderem eine Bürgerinitiative. Maier sagte, bei einer Fortsetzung der rot-rot-grünen Koalition nach der Landtagswahl 2019 werde es auf jeden Fall eine Pflicht zu Fusionen von Mini-Kommunen geben.

Höhn zufolge wurden insgesamt 63 Anträge auf kommunale Neugliederung gestellt, von denen 54 vollständig und zwei teilweise ins Gesetz kamen. Sieben seien unter anderem abgelehnt worden, weil die verbliebenen Gemeinden beispielsweise in einer Verwaltungsgemeinschaft nicht existenzfähig gewesen wären. Das gelte unter anderem für den abgelehnten Antrag von Mönchenholzhausen auf Eingliederung in die Landeshauptstadt Erfurt.

Vertreter der Fraktionen von Linkspartei, SPD und Grünen äußerten sich positiv zu dem Gesetzentwurf der Regierung. Die Zahl der Zusammenschlüsse zeige, »dass die CDU-Blockadekampagne nicht fruchtet«, erklärte der Kommunalpolitiker der LINKEN, Frank Kuschel.

Der Innenexperte der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler, verlangte Bestandsschutz für die Konstrukte, die trotz Zusammenschlüssen die Marke von 6000 Einwohnern nicht erreichen. Grundsätzlich würden solche freiwilligen Gemeinde-Hochzeiten von seiner Fraktion unterstützt, so Fiedler. Jörg Henke von der AfD-Fraktion erklärte, die Gemeinden seien mit viel Geld zu dem Schritt animiert worden. dpa/nd

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