Wer erfährt vom Vermögen?
Mein Vater ist verstorben. Ich habe gehört, dass das Finanzamt automatisch erfährt, welches Vermögen er hat. Stimmt das?
Hajo W. Berlin
Hinterlässt ein Verstorbener Vermögen, so müssen Banken, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen binnen eines Monats nach Bekanntwerden des Todesfalls über die konkrete Höhe das Finanzamt informieren. Auch Gerichte, Behörden und Notare müssen Informationen schriftlich anzeigen, die für die Festsetzung der Erbschaftsteuer von Bedeutung sein können.
Kreditinstitute dürfen jedoch auf eine Anzeige an das Finanzamt verzichten, wenn das von ihnen für den Erblasser verwahrte Vermögen insgesamt maximal 5000 Euro beträgt.
Es gibt im Übrigen Infos, in denen von einer Bagatellgrenze von 1000 Euro gesprochen wird. Die Bagatellgrenze bezieht sich nicht auf die einzelnen Kontostände, sondern auf das gesamte Guthaben bei einer Bank oder Versicherung. Siehe auch unter www.gesetze-im-internet.de/erbstdv_1998/BJNR265800998.html
Ungeachtet der Bagatellgrenze müssen Erben und Vermächtnisnehmer jedoch das erhaltene Kapitalvermögen in ihrer Erbschaftsteuererklärung angeben. Ingrid Laue
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.