• Lohnuntergrenze

​Mindestlohn steigt 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde

2020 soll die gesetzliche Mindestvergütung in einer zweiten Stufe auf 9,35 Euro pro Stunde erhöht werden

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Berlin. Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt er auf 9,35 Euro, wie der Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Jan Zilius, am Dienstag in Berlin bekanntgab. Gegenwärtig beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro brutto pro Stunde.

Die neunköpfige Mindestlohnkommission orientiert sich an der Entwicklung der Tariflöhne. Sie hat ihre Entscheidung in einem umfangreichen Bericht begründet. Im Vorfeld war wegen der guten wirtschaftlichen Entwicklung mit einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns gerechnet worden. Neben zwei beratenden Wissenschaftlern und dem Vorsitzenden gehören der Kommission jeweils drei stimmberechtigte Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter an.

Der Beschluss der Kommission sollte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittag überreicht werden. Die Bundesregierung muss ihn noch per Verordnung umsetzen. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Bei seiner Einführung betrug er 8,50 Euro pro Stunde. Knapp vier Millionen Arbeitnehmer hatten zuvor weniger verdient. Anfang 2017 war der gesetzliche Mindestlohn zum ersten Mal erhöht worden. epd/nd

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