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Stuttgart muss sich auf Fahrverbote festlegen

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Stuttgart. Die Landesregierung in Baden-Württemberg muss sich nach Angaben des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf einen Termin für Fahrverbote für Dieselautos der Abgasnorm Euro-5 festlegen. Innerhalb der nächsten zwei Wochen müsse das Land erklären, für wann der neue Luftreinhalteplan in Stuttgart ein Einfahrtverbot für Euro-5-Diesel vorsieht. Dies erklärte eine Gerichtssprecherin am Freitag nach einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin mit dem Land und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am Vortag. Hält das Land die Frist nicht ein, könnte das Gericht auf Antrag der DUH ein Zwangsgeld von bis zu 10 000 Euro androhen. dpa/nd

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