Tatsächliche Wohnungsgröße ist entscheidend

BGH-Urteil zur Heizkostenabrechnung

  • Lesedauer: 2 Min.

Werden die Heizkosten ganz oder teilweise nach der Wohnfläche berechnet, komme es auf die tatsächliche Wohnungsgröße und nicht auf die im Vertrag falsch genannte Fläche an, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az. VIII ZR 220/17) in einem Urteil vom 18. Juni 2018.

Konkret ging es um Kölner Mieter. Laut Vertrag betrug die Fläche der Wohnung 74,59 Quadratmeter. Als die Immobilie verkauft wurde, stellte der neue Vermieter fest, dass die Wohnung tatsächlich 78,22 Quadratmeter groß war.

Weil die Heizkosten sich nicht nur nach dem Verbrauch, sondern auch nach der Wohnfläche berechneten, legte der Eigentümer nun die tatsächliche Größe der Wohnung zugrunde und verlangte dementsprechend eine Nachzahlung.

Die Mieter meinten dagegen, dass für die Berechnung die im Mietvertrag angegebene Fläche zu gelten habe. In diesem Fall würden die Heizkosten jährlich um insgesamt 42,56 Euro geringer ausfallen. Nur wenn die im Vertrag angegebene Wohnfläche um zehn Prozent von der tatsächlichen Wohnungsgröße abweiche, dürfe sich dies auch auf die Heizkostenberechnung niederschlagen, lautete ihre Argumentation.

Dem widersprach der BGH. Eine absolute Verteilungsgerechtigkeit bei den Heizkosten lasse sich nicht erreichen. Werden die Heizkosten aber ganz oder teilweise nach der Wohnungsfläche abgerechnet, müsse für einen »objektiven Verteilungsmaßstab« die tatsächliche und nicht die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße genommen werden. epd/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal