Polizisten dürfen kein Cannabis konsumieren
Cannabis-Konsumenten haben nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Anspruch auf Einstellung in den mittleren Polizeidienst. Die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst setze die umfassende Eignung eines Bewerbers voraus, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts. Wer aber Cannabis konsumiere oder vor Kurzem konsumiert habe, sei etwa beim Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigt. Er könne somit nicht uneingeschränkt polizeidienstfähig sein. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden (VG 26 L 130.18). Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein 40-Jähriger im Jahre 2017 um Einstellung in den Polizeivollzugsdienst beworben. Eine Blutuntersuchung legte jedoch die Existenz von Cannabis-Abbauprodukten offen. Deshalb lehnte der Polizeipräsident die Einstellung ab. epd/nd Kommentar Seite 4
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