Revision notwendig

Sebastian Bähr über die Gefahr der laschen NSU-Urteile

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 2 Min.

Nicht nur für die Angehörigen der NSU-Opfer ist es eine bittere Nachricht: Nach André Eminger kann in den nächsten Wochen wohl auch Ralf Wohlleben das Gefängnis verlassen. Mit seiner Freilassung befinden sich dann zwei der wichtigsten NSU-Unterstützer - und nach wie vor bekennende Neonazis - in Freiheit. Sie dürften dort ohne Weiteres an alte Tätigkeiten in der Szene anknüpfen, ihren Märtyrerstatus und Einfluss weiter vergrößern, andere Nazis ermutigen. Die Justiz hat bezüglich der Mitangeklagten ein fatales Urteil gefällt - was auch der Bundesanwaltschaft langsam dämmert. Diese hat im Fall von Eminger Revision beantragt - die künftige juristische Aufarbeitung des NSU wird von dem Ergebnis stark abhängen.

Das Gericht akzeptierte überraschend Emingers Behauptung, er habe nichts von den Morden gewusst, als er den NSU unterstützte. Eine naive Bewertung, die Opferangehörige, Antifaschisten und selbst die Bundesanwaltschaft verstörte. Wenn man noch weitere Mittäter juristisch belangen will, muss das lasche Urteil gegen die »großen Fische« Eminger - und am besten auch gegen Wohlleben - fallen. Falls es bestehen bleibt, würde sich das übrige NSU-Netzwerk sicher fühlen. Dies darf nicht passieren.

Für Gerechtigkeit braucht es aber mehr. Wie von den Angehörigen gefordert, muss eine Staatshaftungsklage das Versagen der Behörden klären.

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