Schulbauoffensive ist verfassungskonform

Da Zuständigkeiten der Bezirke nicht beschnitten werden, muss die Landesverfassung für den Schulneubau nicht geändert werden

  • Jérôme Lombard
  • Lesedauer: 3 Min.

Für die von Rot-Rot-Grün geplante Schulbauoffensive muss die Berliner Landesverfassung nicht geändert werden. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Anfrage des LINKEN-Abgeordneten Michael Efler hervor, die dem »nd« vorliegt.

Demnach bleibe die verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Bezirke für die äußeren Schulangelegenheiten durch das Bauvorhaben unberührt. Da die Bezirke zu unmittelbaren Vertragspartnern der Erbbaurechts- und -mietverträge mit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE werden, ziehe der Senat keine über seine gesetzlichen Kompetenzen hinausgehenden Verantwortlichkeiten an sich, heißt in der Antwort von Bildungsstaatssekretär Mark Rackles (SPD).

LINKEN-Politiker Efler findet die Argumentation »überzeugend«. »Während die Zuständigkeiten wie bislang bei den Bezirken bleiben, wird die Planung und Finanzierung als Form der Amtshilfe durch den Senat vereinfacht«, sagt Efler dem »nd«. Diese Konstruktion sei für ein Mammutprojekt wie die Schulbauoffensive sinnvoll. »Es ist richtig, eine so große Aufgabe auf mehrere Schultern zu verteilen«, so Efler.

Das Investitionsprojekt hat ein Finanzvolumen von insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis 2026 für Schulneubau und Sanierung. Um dieses Ziel zu erreichen, will der Senat die großen Projekte ab Ende 2018 in die Zuständigkeit einer Tochtergesellschaft der HOWOGE geben. Das gemeinsam mit den Bezirken entwickelte Konzept sieht vor, dass die Bezirke alle Maßnahmen bis 5,5 Millionen Euro selbst übernehmen.

Bei den Vorhaben zwischen 5,5 und zehn Millionen Euro können die Bezirke entscheiden, ob sie die Zuständigkeit an die HOWOGE abgeben wollen. In diesen Fällen sollen die Mietverträge so angelegt werden, dass die Schulgebäude nach 20 bis 30 Jahren automatisch wieder an die Bezirksämter übergeben werden müssen.

Die von den Bezirken für die Gebäude zu zahlende Miete wird eine Kostenmiete sein, wie der Senat mitteilte. Diese Miete setzt sich aus dem erforderlichen Kapital, also Zins und Tilgung sowie dem Erbbauzins zusammen. Wie hoch die Mieten für die Bezirke in den einzelnen Fällen sein werden, kann erst nach Abschluss der Bauarbeiten gesagt werden, hieß es.

»Der Senat hat versichert, dass er nicht nur über die Miethöhen, sondern auch über die inhaltliche Ausgestaltung der neugebauten Schulen mit den Bezirken im Gespräch bleiben wird«, sagt Efler.

Mit dem Planungsmodell will der Senat es möglich machen, trotz der ab 2020 bundesweit geltenden Schuldenbremse legal Kredite für den Schulbau aufzunehmen. Das ginge mit HOWOGE allemal. Sie könnte sich nach den bisherigen Plänen bis etwa 1,5 Milliarden Euro verschulden. Gemäß Senatsangaben sieht die HOWOGE derzeit zwei bis drei Sanierungsbeginne und zwei bis vier Neubaubeginne pro Jahr vor. Dafür seien 15 bis 18 Mitarbeiter der kommunalen Bauämter vorgesehen. Sieben seien bereits eingestellt, elf sollen es noch bis Jahresende werden. Die restlichen Mitarbeiter sollen bis 2019 dazukommen.

LINKEN-Abgeordneter Michael Efler zeigt sich darüber erfreut, dass der rot-rot-grüne Senat die Öffentlichkeitsarbeit mit Blick auf die Schulbauoffensive verstärken will. »Ein Vorhaben von so großem öffentlichen Interesse wie die Schulbauoffensive braucht zwingend Transparenz«, sagt er.

Die Pläne des Senats sehen die Schaffung einer bei der Bildungsverwaltung angesiedelten Stelle für die öffentliche Kommunikation des Projekts vor. Auch die Bezirke sollen eine ähnliche Stelle bekommen. Zudem soll der »Newsletter Berliner Schulbauoffensive« regelmäßig an Interessierte verschickt werden.

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