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- EuGH-Urteil zu CRISPR
Ein konsequentes Urteil
Haidy Damm über das Urteil des EuGH zur Gentechnik
Neue Gentechnik-Verfahren wie die Gen-Schere, auch bekannt unter CRISPR/Cas, fallen unter das EU-Recht. Mit dieser Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof das Vorsorgeprinzip gestärkt und die Heilsversprechen der Saatguthersteller unter EU-Regularien gestellt.
Versprechen aus der Agrarindustrie gab es viele. Denn CRISPR/Cas hat die Genforschung revolutioniert, auch weil es kostengünstig ist. Kaum konnten Forscher*innen die Methode weltweit anwenden, wurden die ersten Produkte angepriesen: Pilze ohne braune Druckstellen, Weizen, der extreme Trockenheit verträgt.
Und: Der Hunger in der Welt werde verschwinden. Dem Klimawandel werde ein Schnippchen geschlagen. Bisher wurden ähnliche Versprechen nicht gehalten. Technische Verfahren werden weder den Klimawandel aufhalten noch Verteilungsgerechtigkeit herstellen.
Doch über die Versprechen der Agrarindustrie hatte der EuGH nicht zu befinden. Auch wenn ein Aufschrei folgen wird, die Richter in Luxemburg haben lediglich bestehendes EU-Recht auf neue Verfahren angewandt und unkontrollierten Veränderungen am Saatgut einen Riegel vorgeschoben.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es kann weiter geforscht werden - nur eben unter bisherigem EU-Recht. Neue Gentechnik ist und bleibt Gentechnik. Und diese Technologie ist unumkehrbar. Deshalb sollten Profite eine untergeordnete Rolle spielen und Wissenschaftler*innen ihrer hohen Verantwortung gerecht werden. In diesem Sinne ist das Urteil konsequent.
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