Polnische Justiz kann unfair sein

EuGH: Europäischen Haftbefehl aus Polen nicht immer vollstrecken

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Luxemburg. EU-Staaten müssen einen Europäischen Haftbefehl aus Polen nicht mehr in jedem Fall vollstrecken. Voraussetzung ist, dass wegen der jüngsten polnischen Justizreformen auch im konkreten Fall ein unfaires Gerichtsverfahren droht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem am Mittwoch verkündeten Eilurteil entschied.

Im Streitfall geht es um einen Polen der sich in Irland aufhält. Wegen Drogenhandels stellte Polen drei Europäische Haftbefehle gegen ihn aus. Gegen deren Vollstreckung wehrt er sich mit dem Hinweis auf die polnischen Justizreformen. Die neuen Gesetze führten zur »echten Gefahr einer eklatanten Rechtsverweigerung«. Ein faires Gerichtsverfahren sei nicht mehr gewährleistet.

In einem Urteil zu Ungarn heißt es, die allgemein schlechten Haftbedingungen in Ungarn reichten nicht, um die Vollstreckung eines dort ausgestellten Europäischen Haftbefehls zu verweigern. AFP/nd

Seiten 4 und 6

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