EU hält an Regeln zu Kindergeld fest

Verstärkte Suche nach Betrugsfällen

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Brüssel. Die EU-Kommission hat sich angesichts der Diskussion in Deutschland erneut gegen neue Regeln für Kindergeldzahlungen ins Ausland ausgesprochen. »Wenn ein Arbeitnehmer in ein nationales Sozialversicherungssystem einzahlt, sollte er die gleichen Leistungen erhalten wie jeder andere, der einzahlt - unabhängig von seiner Nationalität und vom Wohnort seiner Kinder«, sagte eine Sprecherin am Donnerstagabend in Brüssel. Eine Anpassung von Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes sei wegen des Diskriminierungsverbot nirgendwo im EU-Recht vorgesehen.

Die Familienkassen wollen einem Medienbericht zufolge ab kommendem Jahr in allen deutschen Großstädten nach Kindergeld-Betrugsfällen fahnden. Es sollten Familien aufgespürt werden, die etwa mit gefälschten ausländischen Geburtsurkunden oder Pässen für nicht existente Kinder kassieren, berichtet der »Spiegel«. Ab 2019 sollen demnach in allen 14 regionalen Familienkassen in Deutschland je zwei Beschäftigte ausschließlich nach Missbrauchsfällen fahnden. Agenturen/nd

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