EU hält an Regeln zu Kindergeld fest
Verstärkte Suche nach Betrugsfällen
Brüssel. Die EU-Kommission hat sich angesichts der Diskussion in Deutschland erneut gegen neue Regeln für Kindergeldzahlungen ins Ausland ausgesprochen. »Wenn ein Arbeitnehmer in ein nationales Sozialversicherungssystem einzahlt, sollte er die gleichen Leistungen erhalten wie jeder andere, der einzahlt - unabhängig von seiner Nationalität und vom Wohnort seiner Kinder«, sagte eine Sprecherin am Donnerstagabend in Brüssel. Eine Anpassung von Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes sei wegen des Diskriminierungsverbot nirgendwo im EU-Recht vorgesehen.
Die Familienkassen wollen einem Medienbericht zufolge ab kommendem Jahr in allen deutschen Großstädten nach Kindergeld-Betrugsfällen fahnden. Es sollten Familien aufgespürt werden, die etwa mit gefälschten ausländischen Geburtsurkunden oder Pässen für nicht existente Kinder kassieren, berichtet der »Spiegel«. Ab 2019 sollen demnach in allen 14 regionalen Familienkassen in Deutschland je zwei Beschäftigte ausschließlich nach Missbrauchsfällen fahnden. Agenturen/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.