Per Hammerschlag ins Grundbuch

Zwangsversteigerung

  • Katrin Baum
  • Lesedauer: 2 Min.

Wie kommt man zum eigenen Haus? Bauen, kaufen, erben oder - ersteigern. Mit dem Zuschlag wird der Bieter Eigentümer der Immobilie, obwohl er in diesem Moment noch keinen Cent bezahlt hat. Doch die Ersteigerung einer Immobilie muss nicht nur in finanzieller Hinsicht gut bedacht und vorbereitet sein.

Bevor es zu einer Versteigerung kommt, legt ein Gutachter den Verkehrswert fest. »Auf diesen Wert können Interessenten sich allerdings nur bedingt verlassen«, warnt Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen.

Ist die Immobilie bewohnt, müsse der Bewohner niemanden hineinlassen, auch nicht den Gutachter des Gerichts. So könne dieser den Wert nur schätzen, und Informationen zum Innenzustand bleiben ihm verborgen.

Obwohl sich der Versteigerungsprozess über Monate hinziehen kann, wird das Gutachten nicht aktualisiert. Der Vorbesitzer ist nicht verpflichtet, Schäden zu melden. Der Ist-Zustand offenbart sich häufig erst nach der Übergabe der Immobilie an den Meistbietenden. So bleibt Interessenten nur, selbst auf Recherche zu gehen - am besten mit einem Architekten oder Bausachverständigen.

Einen Rechtsanspruch auf die Innenbesichtigung gibt es auch für potenzielle Bieter nicht. Wenn der Eigentümer es ablehnt, hat man Pech gehabt. Darf man sich das Haus von innen ansehen, sind vor allem die Bausubstanz, die Haustechnik, Grundriss, Ausstattung und eventuelle Bauschäden oder Baumängel zu prüfen. Es kann nicht schaden, in Erfahrung zu bringen, wer die Versteigerung aus welchem Grund veranlasste, ins Grundbuch zu schauen und sich im Bebauungs- und Flächennutzungsplan zu informieren, ob in der Nähe etwa ein Straßenbau geplant ist.

Besteht immer noch Interesse, muss der Geldbeutel befragt werden. Für das Finanzierungsvorgespräch bei Bank oder Bausparkasse braucht man die Kopie des Gerichtsgutachtens über die Schätzung der voraussichtlichen Anschaffungskosten. Als Nachweis des vorhandenen Eigenkapitals reichen Kontoauszüge über Spar-, Bauspar- und sonstige Guthaben. Am besten ist es, sich vor dem Versteigerungstermin eine Darlehenszusage geben zu lassen - unter dem Vorbehalt, dass das Darlehen nur bei Zuschlagserteilung in Anspruch genommen wird.

Bei ein oder zwei Versteigerungen zu hospitieren, kann hilfreich sein. Unter www.zvg-portal.de informieren die Landesjustizverwaltungen über Zwangsversteigerungen. Termine werden außerdem bekannt gegeben durch Aushänge in den Gerichten und über Inserate in den jeweiligen Regionalzeitungen.

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