Ver.di lotet Chancen bei Ryanair aus

Gewerkschaft fordert mehr Geld für Flgubegleiter

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Berlin. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat in einer ersten Verhandlungsrunde mit Ryanair Chancen für eine Lösung im Tarifstreit mit dem Kabinenpersonal ausgelotet. Dabei habe sich die irische Billigfluggesellschaft »in wenigen Punkten bewegt«, teilte ver.di am Donnerstag mit. So sei Ryanair bereit, nationale Tarifverträge abzuschließen, allerdings erst bis zum Jahr 2022. Ver.di verhandelt für die Flugbegleiter bei Ryanair in Deutschland.

Die erste Verhandlungsrunde zwischen ver.di auf der einen und Ryanair sowie den Leiharbeitsfirmen Crewlink und Workforce auf der anderen Seite hatte am Mittwoch in Dublin stattgefunden, wo die irische Fluggesellschaft ihren Sitz hat. Laut ver.di will sich Ryanair bis Ende kommender Woche zu weiteren Verhandlungsthemen äußern, danach werde über das weitere Vorgehen beraten. Einen neuen Gesprächstermin gibt es bislang nicht. Von den 1000 Ryanair-Flugbegleitern in Deutschland kommt rund die Hälfte von Leiharbeitsfirmen.

Ver.di fordert für das Kabinenpersonal unter anderem mehr Geld und eine Mindeststundengarantie. Außerdem setzt sich die Gewerkschaft dafür ein, dass das Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge bei saisonalen Freistellungen übernimmt.

Der Billigflieger steht derzeit wegen seiner Arbeitsbedingungen unter enormem Druck der Gewerkschaften, erst in der vergangenen Woche war es wegen Pilotenstreiks in mehreren europäischen Ländern zu Flugausfällen gekommen. Ryanair sieht sich seit längerem Vorwürfen ausgesetzt, seine Mitarbeiter deutlich schlechter zu bezahlen als andere Billigfluggesellschaften. Das Unternehmen weist das zurück.

Ryanair droht außerdem juristischer Ärger: So reichte das deutsche Fluggastrechteportal Flightright wegen der Streiks Klage gegen den Billigflieger ein. Es bestünden »keine Zweifel«, dass Ryanair verpflichtet sei, seinen Kunden Entschädigungen für den Flugausfall zu zahlen, erklärte das Portal. Es argumentiert, dass das Unternehmen den Streik durch jahrelanges Lohndumping selbst heraufbeschworen habe.

Fluggesellschaften werten Streiks allerdings als außergewöhnlichen Umstand - in solchen Fällen stehen Passagieren nach EU-Recht keine Entschädigungen zu. Darauf verwies auch Ryanar. AFP/nd

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