Erster Schritt gegen Verdrängung

Höhere Mietzuschüsse für Leistungsempfänger*innen helfen fast 100.000 Betroffenen

  • Maria Jordan
  • Lesedauer: 3 Min.

Fast 50.000 Bedarfsgemeinschaften - das sind in etwa 100.000 Menschen - profitieren von veränderten Mietzuschüssen, die seit Januar gelten. Das ist das Ergebnis einer Überprüfung der sogenannten AV Wohnen, die Sozialsenatorin Elke Breitenbach (LINKE) am Mittwoch vorstellte. »Es hat sich viel zum Positiven gewendet«, sagte die Senatorin.

Die Ausführungsvorschrift Wohnen (AV Wohnen) bestimmt, welche Kosten für die Unterkunft und Heizung das Jobcenter oder das Sozialamt übernehmen. Grundlage hierfür sind die Sozialgesetzbücher. Diese hat Rot-Rot-Grün zum 1. Januar reformiert. Denn mit der wachsenden Anspannung auf dem Wohnungsmarkt - dem knapper werdenden Wohnraum und den unaufhaltsam steigenden Mieten wird Wohnen für immer mehr Berliner*innen zu einer Existenzfrage. Besonders betroffen sind davon Menschen, die in Anhängigkeit von Transferleistungen leben - Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung.

Fakten zur neuen AV-Wohnen
  • Seit Januar 2018 können auch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Zuschüsse zu Miet- und Heizkosten bekommen. Asylbewerber wurden vorher nicht in der sogenannten Ausführungsvorschrift Wohnen berücksichtigt.
  • Auf Grundlage des Mietspiegels von 2017 wurden die Richtwerte der Bruttokaltmieten angehoben. Erstmals werden auch kleine und mittlere Wohnlagen (Ein- oder Zwei-Zimmer-Wohnungen) und solche unter 40 Quadratmeter mit einbezogen. Kleine Wohnungen sind in Berlin besonders begehrt und teuer.
  • Die Wohnflächen ab Drei-Personen-Haushalten wurden um je fünf Quadratmeter angehoben.
  • Wegen erhöhtem Wohnflächenbedarf wurde die Anhebung der Wohnfläche für Alleinerziehende auf 65 Quadratmeter angehoben. mjo

Wer solche Leistungen beantragt, muss, beispielsweise beim Jobcenter, genaue Angaben über die derzeitige Wohnsituation machen. Die Behörde verlangt Einsicht in den Mietvertrag, eine Aufschlüsselung der Heiz- und Betriebskosten vom Vermieter und sogar Angaben zur Grundstücksgröße. Dann wird geprüft: Wie viele Quadratmeter hat die Wohnung? Wie hoch sind Bruttokaltmiete und Heizkosten?

Die Reaktion des Jobcenters ist dann oft: »Die Wohnung ist zu groß« oder »Die Kaltmiete ist zu teuer«. Soll heißen, einer dieser Kostenpunkte liegt über den Richtwerten der AV Wohnen.

Zum 1. Januar 2018 wurden die Richtwerte für die Bruttokaltmiete erhöht und einige Rahmenbedingungen, zum Beispiel für Härtefälle, verändert. Dadurch sollte vermieden werden, dass Leistungsbeziehende ihre Wohnungen aufgeben müssen, weil sie die Kriterien der alten AV Wohnen nicht erfüllten. Der Senat wollte so die Verdrängung einkommensschwacher Menschen aus den Kiezen bekämpfen.

Angesichts des galoppierenden Mietenmarkts müsse dafür gesorgt werden, dass Leistungsbeziehende in ihren Wohnungen bleiben und eine Wohnung anmieten können, sagte Elke Breitenbach am Mittwoch. Es sei eine »elementare Voraussetzung für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung«, so Breitenbach. Trotz der Verbesserung nützt die Neuregelung längt nicht allen: Bei mehr als 30 Prozent der Hartz-IV-Beziehenden liegt die Miete auch jetzt nicht innerhalb der Richtwerte.

Auch deutlich mehr Alleinerziehende fallen seit Januar unter die Kriterien der AV Wohnen. Durch die Anhebung der Wohnfläche von 60 auf 65 Quadratmeter erhalten jetzt dreimal so viele Alleinerziehende entsprechende Zuschüsse. Außerdem: Je größer die Familie, desto eher wird laut Breitenbach die volle Miete anerkannt. »Das ist auch ein wichtiger Beitrag gegen Kinderarmut.«

Schwer hingegen bleibt es für Paare. Mehr als die Hälfte der Zweierhaushalte liegt über den Richtwerten. »Hier können wir nicht zufrieden sein«, sagte die Senatorin. Zu viele Menschen müssten noch immer in der Unsicherheit leben, ob sie ihre Miete weiter bezahlen könnten. Wenn Betroffene die Differenz selber zahlten, drohe oft der Weg in eine »dramatische Schuldenfalle«.

Senatorin Breitenbach zeigte sich mit den Ergebnissen des ersten Halbjahrs der neuen AV-Wohnen zufrieden. Dennoch gibt sie zu, dass die Richtwerte der Verordnung den »rasanten Mietentwicklungen hinterherhinken«. Die nächste Anpassung der Richtwerte an den Mietspiegel wird 2019 erfolgen.

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