Sensible Daten absichern

Martin Kröger über Infos in Akten und Datenbanken

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Wie auch immer sich die Angelegenheit um die angeblichen Sicherheitslücken im »Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung« (POLIKS) entwickelt, eines steht bereits fest: Die Behörde wäre gut beraten, den Zugang zu der Datenbank mit den Meldeadressen und Fahrzeugdaten noch besser zu sichern - und mögliche Verstöße gegebenenfalls transparent zu machen. Außerdem gilt es, Löschfristen penibel einzuhalten.

Zur Sicherung der Daten ist die Polizeibehörde auch gesetzlich verpflichtet, schließlich heißt es im Berliner Datenschutzgesetz: Personenbezogene Daten müssen »in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet; hierzu gehört auch ein durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleistender Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung«.

Sollten sich die Vorwürfe erhärten, dass gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen wurde, dann müssten die Verstöße mit aller Konsequenz verfolgt werden. Und Polizisten, die selber Opfer von Ausspähung wurden, müssten genau wie Bürger geschützt werden. Es darf nicht sein, dass diejenigen, die Missbrauch anprangern, wie erzählt wird, als Nestbeschmutzer gelten und in der Behörde von allen Kollegen geschnitten werden.

Und wo bleibt eigentlich der unabhängige Polizeibeauftragte, den Rot-Rot-Grün einsetzen wollte? Der wäre doch prädestiniert, solche schweren Vorwürfe schnellstens aufzuklären.

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