Willkür statt Rechtsaufsicht

Uwe Kalbe über die Kritik des Bundesrechnungshofes am Innenministerium

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 1 Min.

Das Innenministerium hat bei der Kontrolle des BAMF versagt, wie der Bundesrechnungshof kritisiert. Sofort kommen die Bremer BAMF-Affäre in Erinnerung, die Fälle versäumter Abschiebungen, von denen die Öffentlichkeit immer wieder erfährt. Wie leicht ergibt sich das Bild einer gescheiterten Flüchtlingspolitik, wie es die Rechten zeichnen, wie es die AfD nutzt, um frustrierte Wähler auf ihre Seite zu ziehen! Es ist ein Zerrbild.

Die vom Bundesrechnungshof kritisierte Rechtsaufsicht des BAMF hat nichts mit mangelnder Aufmerksamkeit des Bundesinnenministeriums zu tun. Minister de Maizière hatte die Flüchtlingspolitik sogar zur Chefsache erhoben. Er wechselte die Führung des Bundesamtes aus, brachte dessen Abläufe auf die Linie der Bundesregierung, Weisungen an das BAMF sorgten für die Kollektivierung von Fällen nach Länderherkunft, für die Trennung von Anhörungen und Entscheidung, die Benennung sicherer Herkunftsstaaten schuf die Vorentscheidung für Abschiebungen, syrische Bürgerkriegsflüchtlinge erhielten nur noch subsidiären Schutz, weil politisch vorgegeben war, dass dieser Status den Familiennachzug für Jahre ausschloss. Tatsächlich gab es genügend Beispiele zweifelhafter Rechtsaufsicht. Diese hätte ja nur gestört. Wie man heute weiß, war auch die Bremer Affäre keine Affäre. Die Willkür von Ministern bleibt jedoch eine.

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