Verlustausgleich für Fanglimit bei Dorsch

  • Lesedauer: 1 Min.

Rostock. Mecklenburg-Vorpommerns SPD/CDU-Regierung wird die Einnahmeverluste bei Besitzern von Kutterbooten durch die Fangbegrenzung auf fünf Dorsche pro Tag und Angler teilweise ausgleichen. Wie CDU-Landtagsfraktionschef Vincent Kokert sagte, werden den landesweit rund zehn Anbietern für dieses und das kommende Jahr zusammen 200 000 Euro zur Verfügung gestellt, maximal könnten knapp 15 400 Euro pro Betreiber und Jahr ausgegeben werden. Die Unterstützung gelte nur für Reparaturen, Abnahmegebühren oder Versicherungen. Der Ausgleich von Verdienstausfällen sei wettbewerbsrechtlich nicht möglich. Hintergrund sei, dass in den meisten Fällen die Quote von fünf Dorschen pro Tag und Angler nach ein bis zwei Stunden erfüllt sei. Die Kunden wollten deshalb keine Tagesausfahrten mehr buchen. dpa/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.