Unzeitgemäße Sonderrechte

Marie Frank über das EuGH-Urteil zu kirchlichem Arbeitsrecht

  • Marie Frank
  • Lesedauer: 1 Min.

Das Urteil des europäischen Gerichtshofs ist ein kleiner Schritt in Richtung Laizismus, also der strikten Trennung von Staat und Religion, von der Deutschland leider noch meilenweit entfernt ist. Ein kleiner Schritt, weil der EuGH die Entlassung eines Chefarztes einer katholischen Klinik wegen einer Scheidung und erneuten Heirat zwar als mögliche Diskriminierung anerkannte, das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen jedoch nicht antastete. Dabei ist eigentlich kaum zu glauben, dass im Jahr 2018 ein Arbeitgeber seinem Angestellten kündigen darf, weil dieser nach seiner Scheidung erneut heiratet. Oder homosexuell ist. Oder einfach nicht dem christlichen Glauben angehört. Diese massenhafte Diskriminierung gehört ersatzlos abgeschafft.

Es ist nämlich keinesfalls so, dass die Finanzierung kirchlicher Einrichtungen bei der Kirchensteuer aufhört. Tatsächlich wird nur ein Bruchteil der »christlichen Wohltaten« von der Kirchensteuer oder gar den Kirchen selbst finanziert. Den Löwenanteil bringen die Steuerzahler*innen auf, ob sie wollen oder nicht. Wie es jedoch sein kann, dass die Allgemeinheit mehrere Milliarden Euro für christliche Kindergärten oder Krankenhäuser bezahlt und die Kirche in diesen Einrichtungen trotzdem ihr eigenes reaktionäres Recht, das einen großen Teil ebenjener Allgemeinheit ausschließt, gelten lassen darf, das weiß der Himmel.

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