Verkauf des »Pegida-Galgens« untersagt

Landgericht Hamburg gibt Klage des Ex-Vizekanzlers Sigmar Gabriel recht/ Werkzeughändler hatte zuvor Miniaturen eines Galgens für Gabriel und Merkel online verkauft

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Erbauer des sogenannten »Pegida-Galgens« für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihren früheren Vize Sigmar Gabriel (SPD) darf weiter keine Miniaturausgaben davon zum Verkauf anbieten. Die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg gab am Freitag einer Klage des früheren Vizekanzlers und Außenministers statt. Sie sah Gabriel in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt und durch die Titulierung als »Volksverräter« herabgewürdigt, die auf die NS-Zeit anspiele.

Der Erbauer - ein Werkzeughändler aus Sachsen - hatte bei einer Demonstration des fremdenfeindlichen Pegida-Bündnisses 2015 in Dresden mit dem Galgen gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung protestiert. Die am Galgen befestigten Schlingen waren für »Angela «Mutti» Merkel« und »Siegmar «das Pack» Gabriel« reserviert - wobei der Vorname des ehemaligen Außenministers und SPD-Chefs falsch geschrieben war. Später hatte der Mann Miniaturen des Galgens über das Internet verkauft. dpa/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.