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  • Grossisten gegen "konkret"

Die Krawatte des Anstoßes

Das Magazin »konkret« soll am Freitag ausgeliefert werden - nach einem Boykott von Großhändlern

Sie soll nun doch am Freitag ausgeliefert werden, die Oktoberausgabe des »konkret«-Magazins. Allerdings mit zwei möglichen Titelbildern, zensiert und unzensiert. »konkret« hatte die grüne Hundekrawatte von AfD-Chef Alexander Gauland verändert. Statt der Hunde hatte Konkret Hakenkreuze auf die Krawatte montiert. Betitelt ist die Ausgabe mit »Deutschlands Nazis - Die Schläfer erwachen«. War »konkret« in seiner Anfangszeit in den 1960er Jahren eher durch leicht bekleidete, junge Frauen auf den Titelblättern in die Kritik geraten, ist es nun gesetzte, in die Jahre gekommene Männermode, die für Aufregung sorgt.

Wegen dieses Titelbildes war der Verkauf des Magazins Ende September vom Zeitschriftengroßhandel blockiert worden. Sie vermuteten einen Verstoß gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung der Symbole verfassungswidriger Organisationen untersagt. Die mit der Prüfung beauftragte Münchner Anwaltskanzlei Auer-Witte-Thiel-Rechtsanwälte kam zunächst zu demselben Schluss. Die ebenfalls von ihnen geprüfte bekannte rechte Publikation »Compact« stellte dabei kein Problem dar, die »konkret«-Hakenkreuz-Krawatte schon. Sie erhielt die Ziffer »3« für ein »Vertriebsverbot«, wohingegen »Compact« die »1« erhielt, was für »frei«-verkäuflich steht. In ihrem Schreiben zum Vertriebsverbot, dass »nd« vorliegt, urteilte die Kanzlei: »Für den nicht politisch bewanderten, das Magazin nicht kennenden Beobachter ist nicht auf Anhieb eine eindeutige Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zu erkennen.«

Den dadurch entstanden Schaden beziffert Konkret-Verlagsmitarbeiterin Mira Landwehr gegenüber »nd« auf etwa 30.000 Euro. »Die Oktoberausgabe ist unser Zugpferd. Sie ist etwa doppelt so dick, wie die anderen Ausgaben, weil sie die Beilage 'Konkret-Literatur' zur Frankfurter Buchmesse enthält«, so Landwehr. Die Verlagseigner wurden nach eigenen Angaben bereits informiert. Hoffentlich sei der ein oder andere bereit, seine Einlage zu erhöhen, so Landwehr weiter. Darüber hinaus habe man die LeserInnen gebeten, bei den Kiosken nachzufragen und die Freigabe durch die Grosso-Anwälte gleich ausgedruckt mitzunehmen, die sie als PDF auf ihre Webseite gestellt haben. Trotz der nachträglichen Freigabe, die bereits vergangenen Freitag erteilt wurde, bleibt ein finanzieller Schaden.

Außerdem sei nicht klar, ob alle Grossisten am Freitag die Ausgabe mit zensiertem oder unzensiertem Cover ausliefern, bemängelt der Verlag. Eine Klausel am Ende des anwaltlichen Schreibens könnte weiter für Unsicherheit sorgen: »Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass es im Einzelfall zu einer Beschlagnahme oder der Einleitung eines
strafrechtlichen Verfahrens kommen kann.« Erste Kioske wurden immerhin beliefert: In Gelsenkirchen beispielsweise seien bereits am Donnerstag zensierte Exemplare in den Auslagen, teilte Landwehr mit.

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