Dienstplan der Straßenbahn rechtswidrig

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

Der Personalrat der Straßenbahn bei den Berliner Verkehrsbetrieben will juristisch gegen den am Sonntag in Kraft getretenen aktuellen Dienstplan vorgehen. »Wir haben unseren Anwalt beauftragt, alle rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel, bis hin zu einer einstweiligen Anordnung, auszuschöpfen, um diesem rechtswidrigen Treiben ein Ende zu bereiten«, heißt es in einem Schreiben der Personalvertretung an die Beschäftigten, das »nd« vorliegt.

Dass der aktuelle Dienstplan sogar ohne die verpflichtende Zustimmung des Personalrats in Kraft gesetzt wurde, hat nun das Fass zum Überlaufen gebracht. Erst am Montag wurde er dem Personalrat zur Mitbestimmung eingereicht. Eigentlich hätte dies bereits Mitte September geschehen müssen. Nur so hätten die tarifvertraglich und gesetzlich vorgeschriebenen Informationsfristen eingehalten werden können.

BVG-Sprecherin Petra Reetz bestätigt auf nd-Anfrage das rechtswidrige Vorgehen. »Wenn wir nicht wissen, wo die Straßenbahnen entlangfahren werden, können wir auch keine Dienstpläne machen«, so Reetz. Vor allem Baustellen machten schon das ganze Jahr über Probleme. »Diesmal hat uns die Baumaßnahme an der Gontardstraße das Genick gebrochen.« Aus BVG-Kreisen wird dafür vor allem die nicht funktionierende Verkehrslenkung Berlin (VLB) verantwortlich gemacht. Permanent werden straßenrechtliche Genehmigungen für Bauarbeiten nicht oder viel zu spät erteilt.

Reetz bestätigt damit die Vorwürfe des Personalrats, der seit Monaten »chaotische Zustände« bei der Dienst- und Fahrplanerstellung kritisiert. Neben Personalmangel sei die »unkoordinierte Planung und Umsetzung von erforderlichen Baumaßnahmen« verantwortlich.

Einmal ist Reetz zufolge zudem das für die Planung und Betriebsabwicklung verantwortliche Programm IVU.Suite abgestürzt. »Die kommenden Dienstpläne sind allerdings wieder fristgerecht«, verspricht Reetz.

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