Tariftreue und fairer Handel sind keine Lappalien

Der Senat sollte schnell seine Regeln anpassen

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Zielsetzung im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag klingt vielversprechend. Nachhaltig, ökologisch, sozial und nach geschlechtergerechten Kriterien sollen die öffentlichen Aufträge in Zukunft vergeben werden. Rund 3000 solcher Ausschreibungen gibt es jährlich. Dass es sich dabei um keine Lappalien handelt, zeigt das Auftragsvolumen: Satte fünf Milliarden Euro öffentliches Geld gibt das Land Berlin pro Jahr für Aufträge aus.

Damit das Geld bei den richtigen Unternehmen ankommt, die ihre Beschäftigten fair behandeln und entlohnen und die nachhaltig wirtschaften, gibt es seit einigen Jahren das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. In diesem Gesetz sind die Vorgaben festgelegt. Rot-Rot-Grün ist gerade dabei, das Gesetz zu novellieren und den Kriterienkatalog zu verschärfen.

Wie wichtig und richtig das ist, zeigt ein Blick auf das Schulcatering. Nicht nur, dass laut einer Studie, die »nd« exklusiv vorliegt, beim Schulessen Standards des fairen Handels durch Caterer unterlaufen werden und Lebensmittel Verwendung finden, die nicht nach fairen Bedingungen produziert wurden. Hinzu kommt, dass auch bei den Schulcaterern, die bislang mit der Lieferung des Schulessens beauftragt waren, schlechtere Arbeitsbedingungen vorherrschen als die angestrebten. So wurde vor Kurzem auf einer Gewerkschaftskonferenz dargelegt, dass von den etwa zwei Dutzend Schul-Caterern nur ein einziges Unternehmen tarifgebunden ist und einen Betriebsrat hat.

Das muss anders werden. Das neue Vergabegesetz sollte schnell angepasst werden, damit die Regelungen auch für die Musterausschreibeverfahren für das Schulessen Berücksichtigung finden. Es ist nicht nur wichtig, dass das Essen fair gehandelt wurde, bio und regional ist, sondern auch, dass es ab 2020 endlich unter guten Arbeitsbedingungen hergestellt wurde.

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