Grenzwerterhöhung bei Luftschadstoffen kommt später

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Abwendung weiterer Diesel-Fahrverbote verzögern sich: Der Entwurf zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes war am Mittwoch nicht wie geplant im Bundeskabinett, wie das Umweltministerium bestätigte. Gründe wurden nicht genannt. Das Kabinett brachte aber eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg, das für die Überprüfung von Fahrverboten wichtig ist. Die Regierung will verfügen, dass Diesel-Fahrverbote nur dort in Betracht kommen, wo ein Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der gesetzliche Grenzwert liegt EU-weit bei 40 Mikrogramm. AFP/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal