Grenzwerterhöhung bei Luftschadstoffen kommt später
Berlin. Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Abwendung weiterer Diesel-Fahrverbote verzögern sich: Der Entwurf zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes war am Mittwoch nicht wie geplant im Bundeskabinett, wie das Umweltministerium bestätigte. Gründe wurden nicht genannt. Das Kabinett brachte aber eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg, das für die Überprüfung von Fahrverboten wichtig ist. Die Regierung will verfügen, dass Diesel-Fahrverbote nur dort in Betracht kommen, wo ein Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der gesetzliche Grenzwert liegt EU-weit bei 40 Mikrogramm. AFP/nd
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