Koalition einigt sich bei Fachkräftezuwanderung

Maßnahmen: Befristete Einreise mit Berufsausbildung, einfachere Anerkennung von ausländischen Berufsausbildungen, zweijährige »Beschäftigungsduldung« für Geflüchtete

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Berlin. Union und SPD haben eine Einigung über den Zuzug ausländischer Fachkräfte gefunden. Konkret sehe der Entwurf, der der Zeitung vorliegt, eine Lockerung der Regeln für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten vor, die in Deutschland arbeiten wollen. In Zukunft dürfe jeder hier arbeiten, der einen Arbeitsvertrag »und eine anerkannte Qualifikation« vorweisen kann. Die bisher vorgeschriebene Prüfung, ob ein Deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle infrage käme, soll wegfallen.

Wer eine Berufsausbildung habe, dürfe zudem für eine befristete Zeit einreisen, um sich eine Stelle zu suchen. Diese Regelung soll zunächst fünf Jahre lang probeweise gelten. Möglich werde ebenfalls ein Aufenthalt, um sich weiter zu qualifizieren. Es soll zudem »eine begrenzte Möglichkeit« geschaffen werden, sich »unter bestimmten Voraussetzungen« seine im Ausland erworbene Berufsausbildung erst nach der Einreise in Deutschland anerkennen zu lassen. Gelockert werden dem Zeitungsbericht zufolge auch die Regeln für die sogenannte Ausbildungsduldung, dass also Azubis während ihrer Lehre nicht abgeschoben werden und nach dem Abschluss noch zwei Jahre hier arbeiten dürfen.

Wie die »Süddeutsche Zeitung« berichtet, hat das Bundesinnenministerium den entsprechenden Referentenentwurf am Montag in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben. Zuvor hätten sich die drei vorrangig mit dem Thema befassten Ministerien für Inneres, Arbeit und Wirtschaft abgestimmt. Der Kabinettsbeschluss sei für den 19. Dezember vorgesehen, geht laut Zeitung aus dem Begleitschreiben zu dem Entwurf hervor.

Auch im Umgang mit geduldeten Geflüchteten, deren Abschiebung nur ausgesetzt ist, gibt es der Zeitung zufolge eine Einigung. Der Entwurf sieht »klare Kriterien für einen verlässlichen Status« derjenigen Geduldeten vor, die arbeiten, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und gut integriert sind. Voraussetzung für diese zweijährige »Beschäftigungsduldung« ist demnach, dass die Betroffenen seit eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. dpa/nd

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