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Rüstungsimporte aus Israel in der Kritik
Nach den Waffenexporten nach Israel werden nun auch deutsche Rüstungsimporte von dort völkerrechtlich hinterfragt
Untersagt das internationale Völkerrecht nicht nur Waffenexporte nach Israel, sondern auch entsprechende Importe von dort? Diese Frage werfen der israelische Völkerrechtler Itamar Mann und Regisseur Alon Sahar in einem Text für das englischsprachige Portal »Staatsräson Monitor« auf. Mit Verweis auf die Lage der palästinensischen Zivilbevölkerung hatte Bundeskanzler Merz Anfang August angekündigt, in Gaza einsetzbare Waffen nicht mehr nach Israel zu liefern. Für Mann und Sahar sind die Rüstungsimporte aus Israel aber nicht minder problematisch.
Vor allem nach Russlands Angriff auf die Ukraine hatte Deutschland milliardenschwere Rüstungskooperationen mit Israel vereinbart. So wurden Verträge über die Lieferung des Raketenabwehrsystems Arrow 3 unterzeichnet, eine Zusammenarbeit beim IT-Abwehrsystem Cyber-Dome ist geplant. Rüstungsexperten haben den Kauf von Arrow 3 kritisiert, weil das israelische System keinen verlässlichen Schutz gegen russische Raketen bietet, aber für eine wachsende Abhängigkeit Deutschlands von israelischen Militärunternehmen sorgt.
Drohnen gegen Zivilisten
Zudem vereinbarte die Bundeswehr im Juni 2025 die Lieferung von Heron-TP-Kampfdrohnen, die in Gaza zurzeit auch gegen palästinensische Zivilisten eingesetzt werden. Mit den Rüstungsausgaben würden also, schreiben Mann und Sahar, Militärunternehmen gestärkt, die an völkerrechtswidrigen Operationen beteiligt sind.
Die Autoren verweisen in diesem Zusammenhang auch auf einen 57 Millionen US-Dollar schweren Deal mit der israelischen Rüstungsfirma Elbit Systems über den Erwerb des Raketenwerfers Puls, den Einbau des israelischen Abwehrsystems Trophy in deutsche Leopard-2-Panzer sowie den Erwerb von Rafael-Spike-Raketen.
Für Mann und Sahar muss die gesamte Militärkooperation auf völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands hin überprüft werden. Das deutsche Außenhandelsgesetz beispielsweise formuliere das Ziel, »eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten«, und auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz definiere Regeln. Deutsche Unternehmen wie Lufthansa Technik, Renk AG, Code Blue (Dussmann) und Rohde & Schwarz, die als Vermittler oder Dienstleister an Verteidigungsprojekten beteiligt sind, müssten den Bezug von Gütern und Dienstleistungen israelischer Anbieter überprüfen, so Mann und Sahar.
Deutschland könne »keine wertebasierte Außenpolitik« für sich beanspruchen, resümieren die Autoren, solange es seine Partnerschaft mit einer Regierung ausbaue, gegen die wegen möglicher Kriegsverbrechen ermittelt werde. »Die historische Verantwortung gegenüber dem jüdischen Volk ist kein Freibrief«, schreiben Mann und Sahar. »Israels aktuelle Politik – darunter die ethnische Säuberung ganzer Gemeinden und der beschleunigte Siedlungsbau (...) – erhöht die Gefahr für Juden vermutlich eher, als ihre Sicherheit zu gewährleisten.«
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