PR-Stunt mit Konsequenzen

Wo Staaten sich weigern, drängen zivilgesellschaftliche Akteure auf die Strafverfolgung des saudischen Kronprinzen, hofft Alexander Isele

  • Alexander Isele
  • Lesedauer: 1 Min.

Es ist ein PR-Stunt von Human Rights Watch: Mit ihrer Anzeige gegen Mohammed bin Salman in Argentinien auf Basis des Weltrechtsprinzips wollen die Menschenrechtler erreichen, dass der saudische Kronprinz während seines Besuchs beim G20-Gipfel in Buenos Aires wegen des Mordes an dem Journalisten Jamal Khashoggi verhaftet wird. Erfolg werden die Menschenrechtler wohl nicht haben. Bis heute gilt, dass das Weltrechtsprinzip nur dort angewandt wird, wo es keine politischen Nebenkosten gibt. Bin Salman hat mit US-Präsident Donald Trump einen Protegé, der sich für seinen Schützling selbst gegen den eigenen Geheimdienst stellt.

Und doch, 20 Jahre nach der Verhaftung des chilenischen Diktators Augusto Pinochet 1998 in London ist die Situation für Diktatoren und Schergen eine andere: Höchste Staatsämter bieten nicht länger automatisch Immunität. Die Statuten von Rom und der Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag ermöglichen Strafverfolgungen. Und zivilgesellschaftliche Akteure haben eine Blaupause, nach der sie sich auf zukünftige Verfahren vorbereiten können. Es mag noch nicht die Zeit dafür sein, doch irgendwann wird sich bin Salman sehr genau überlegen müssen, wohin er noch reisen kann. Irgendwo könnte ein Haftbefehl auf ihn lauern.

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