Asylrecht verhindert Frauenschutz

Ein Jahr Istanbul-Konvention: Geflüchtete Frauen noch gefährdeter als deutsche

  • Lotte Laloire
  • Lesedauer: 4 Min.

Die Frauen schnauben. »Das ist doch Quatsch!« bricht es aus einer heraus, die in der letzten Reihe des prall gefüllten Konferenzraums im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gerade noch einen Platz gefunden hat. Der Bundestagsabgeordnete Alexander Hoffmann (CSU) hat eben behauptet, das Sexualstrafrecht sei nicht nur wegen der Übergriffe durch ausländische Männer auf der Kölner Domplatte Silvester 2015 verschärft worden.Viele im Publikum halten die Debatte um Frauenschutz sehr wohl für rassistisch aufgeladen.

Nicht nur Täter werden je nach Herkunft unterschiedlich behandelt, sondern auch die meist weiblichen Betroffenen sexueller Gewalt. Das wurde beim Fachtag des Deutschen Juristinnenbundes und des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) am Freitag einmal mehr deutlich, auf dem ein Jahr nach Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch Deutschland eine erste Bilanz gezogen wurde. Expertinnen aus Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft sollten bewerten, wie gut das Abkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt umgesetzt wird. »Trotz vieler guter Regelungen und Praktiken gegen geschlechtsspezifische Gewalt besteht in Deutschland noch erheblicher Handlungsbedarf zur Umsetzung der Vorgaben aus der Istanbul-Konvention«, resümiert die Juristin Dr. Leonie Steinl vom djb. Die Strafrechtsexpertin hat mit Kolleginnen 14 Punkte ausgearbeitet, an denen es noch hapert - diese reichen von Prävention über Opferschutz bis zur Finanzierung von Frauenhäusern.

Der vom Europarat ausgearbeitete und völkerrechtlich bindende Vertrag war am 1. Februar 2018, sieben Jahre nach der Unterzeichnung, von der Bundesregierung ratifiziert worden – allerdings nicht für alle Frauen. Denn wie Armenien, Mazedonien oder Rumänien hat auch Deutschland Vorbehalte gegen Artikel 59. Dieser sieht vor, dass Gewaltbetroffene, deren Aufenthaltsstatus vom Partner abhängt, im Falle der Auflösung der Beziehung bei besonders schwierigen Umständen auf Antrag einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten.

Für Delal Atmaca, Geschäftsführerin des Dachverbandes der Migrantinnenorganisationen, ist Artikel 59 denn auch die größte »Baustelle« bei der Umsetzung der Konvention. »Ein Teil der Frauen kann ihre Menschenrechte bisher einfach nicht umsetzen«, sagte sie »nd«. Ihre Forderung nach einem Ende des Vorbehalts teilen der Verein Frauenhauskoordinierung, der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, der Frauenrat und Terre des Femmes. Auch Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, ärgert sich über zweierlei Maß: »Es gibt jedes Jahr am 25. November ein großes Gezeter über die Gewalt gegen Frauen. Aber wenn es um Frauen mit Migrationshintergrund geht, setzt man noch nicht einmal die Istanbul-Konvention um.«

Durch das restriktive Aufenthaltsrecht entstehen verschiedene Hindernisse beim Schutz von Geflüchteten. Verlässt eine Frau etwa ein »Ankerzentrum«, weil sie dort Gewalt durch andere Geflüchtete oder durch Mitarbeiter erlebt, begeht sie eine Ordnungswidrigkeit, bei Wiederholung sogar eine Straftat. Deutschland zwingt somit Gewaltopfer, in der Nähe ihrer Peiniger zu bleiben. In einem DIMR-Papier wird bemängelt, dass Ausländerbehörden zwar Ausnahmen von der Residenzpflicht zulassen können. Doch auf kurzfristige Schutzbedürfnisse können sie schlecht reagieren, da die entsprechenden Genehmigungsverfahren Monate dauern.

Auch die mangelnde und komplizierte Finanzierung sei ein Grund, dass in Deutschland nicht für alle Frauen die Istanbul-Konvention gilt, sind die Expertinnen sich einig. Geflüchtete, aber auch Studentinnen, die staatliche Leistungen beziehen, können deshalb oft nicht in Frauenhäuser aufgenommen werden. Und behinderten Frauen verwehren teils physische Barrieren den Zugang zu Schutzeinrichtungen, wie Britta Schlichting von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser gegenüber »nd« ausführte. Ihrer Erfahrung nach wagten geflüchtete Frauen zudem oft nicht, eine Strafanzeige zu stellen, »weil sie nicht wissen, was das für ihren Aufenthaltsstatus bedeutet«, so Schlichting. Dieser Umstand erschwert letztlich die Aufklärung der Gewaltstraftaten.

Auf Anfrage zur Lage migrantischer Frauen von Schauws an das BMFSFJ hatte dieses den Schutzanspruch erneut bekräftigt. Franziska Giffeys (SPD) Ministerium habe etwa für Frauen in Sammelunterkünften ein Schutzkonzept entwickelt, das ihr Haus gerne umsetzen würde. Ebenso verwies die Stellungnahme allerdings auf das »Nachbarministerium«. Für aufenthaltsrechtlichen Fragen, also auch für Unterkünfte Asylsuchender, sei das Bundesinnenministerium zuständig. Wie Ressortchef Horst Seehofer (CSU) und seine Männer die Diskriminierung geflüchteter Frauen rechtfertigen oder aber beenden wollen, ist unklar. Eine entsprechende Anfrage des »nd« wurde bislang nicht beantwortet. Viele Fachfrauen dringen auf eine Klärung. »Entweder gilt der Gewaltschutz für alle, oder er gilt eben nicht«, findet auch Ulle Schauws.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal