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AfD zieht gegen Verfassungsschutz vor Gericht

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Berlin. Das Kölner Verwaltungsgericht rechnet in rund drei Wochen mit einer Entscheidung über den Eilantrag der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Partei will der Behörde verbieten lassen, sie öffentlich einen »Prüffall« zu nennen. Der Verfassungsschutz habe nun eine Woche Zeit für eine Stellungnahme, sagte eine Gerichtssprecherin. Die zuständige Kammer gehe von einer Entscheidung in etwa drei Wochen aus. Es habe einen stigmatisierenden Charakter, die AfD öffentlich als Prüffall zu benennen, sagte ein Parteisprecher. Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln aber grundsätzlich nicht erlaubt. dpa/nd

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