Wer erbt mein Kind?

Wenn der Notfall eintritt

  • Lesedauer: 3 Min.

»Immer noch glauben viele, dass sich die Paten im Notfall um das minderjährige Kind automatisch kümmern dürfen«, sagt Margit Winkler Geschäftsführerin vom Institut GenerationenBeratung. Was ist zu tun?

Vorkehrungen finanzieller und rechtlicher Art

Tipps zur Sorgerechtsverfügung

Die Sorgerechtsverfügung muss zu Ihrer Lebenssituation passen und zu der Person, die Sie vorschlagen. Checken Sie also einmal im Jahr, ob alles passt.

1. Generell Sorgerechtsverfügung für Kinder, besonders wichtig bei alleinigem Sorgerecht.

2. Wenn Eltern getrennt sind, zusätzlich Sorgerechts-Vollmacht.

3. Personen festlegen: Sorgeberechtigten, Ersatzperson und eventuell Ausschluss für eine Person.

4. Auf den Namen des Kindes ist Vermögen angelegt, es ist begünstigt in einer Geld- oder Versicherungsanlage: Bei der Vermögenssorge muss klar geregelt werden, wann das Kind zu welchen Bedingungen das Vermögen erhält und wer das verwaltet.

5. Eltern besitzen Immobilien: zusätzlich Testament plus Vermächtnis errichten, um Erbengemeinschaften zu vermeiden.

6. Vorsorgevollmacht der Erwachsenen, um gerichtliche Betreuung zu vermeiden. Hier würde der gerichtliche Betreuer auch über das Kindeswohl entscheiden. nd

Wie sieht der rechtliche Rahmen der Vorkehrungen für den Notfall aus? Bei wem wächst das Kind auf, wer kann das leisten und hat eine ähnliche Auffassung in Erziehungsfragen und wer kümmert sich um die Finanzen?

Wer rechtliche Vorkehrungen versäumt, der überlässt dem Jugendamt die Entscheidungen. Dann aber bestimmen Fremde, was für das Kind gut ist und was nicht. In der Zeit der Ungewissheit werden Geschwister häufig getrennt. Jugendheim oder Pflegeeltern kann man nicht ausschließen.

Besonderheiten in folgenden Lebenssituationen

Verheiratete haben das gemeinsame Sorgerecht und erstellen eine Sorgerechtsverfügung gemeinsam. Ist Vermögen vorhanden, sollte auch per Testament festgehalten werden, wann und zu welchen Bedingungen das Kind darüber verfügen kann. Der Sorgeberechtigte kann auch Testamentsvollstrecker werden.

Trennung und Scheidung ändern erst einmal nichts am gemeinsamen Sorgerecht. Nur das Familiengericht kann dies durch Beschluss aufheben - auf Antrag oder weil das Kindeswohl gefährdet ist. Stirbt ein Elternteil, erhält der andere das alleinige Sorgerecht.

Geschiedene sind häufig mit dem gemeinsamen Sorgerecht ausgestattet. Wenn nun einer von beiden verstirbt, entsteht die gleiche Situation wie unter Verheirateten, und der andere übernimmt automatisch die Personensorge für das gemeinsame Kind.

Für die Verwaltung von Vermögensangelegenheiten können andere Person beauftragt und Modalitäten festgelegt werden. Für Fremde wird dabei die Vergütung geregelt.

Mit der Sorgerechtsvollmacht regeln vor allem getrennt lebenden Eltern folgende Sachverhalte, um alleine agieren zu können. Das erleichtert den Alltag.

- Entscheidung über Klassenfahrten

- Entscheidungen über Urlaub im Ausland

- Anmeldung an Schulen

- Besuch beim Kinderarzt

- Impfungen des Kindes

- notwendige Operationen

- Umzug mit dem Kind

Unverheiratete Paare: Bei Geburt des Kindes erhält nur die Mutter automatisch das Sorgerecht. Für das gemeinsame Sorgerecht müssen unverheiratete Eltern erklären, dass sie es beide ausüben wollen. Dafür müssen sie nicht miteinander leben. Sie können andere Partner haben. Zu beachten ist nur, dass sie die Sorgeerklärungen beim Jugendamt oder bei einem Notar persönlich abgeben und diese öffentlich beglaubigt werden. Die Erklärungen sind unwiderruflich.

Verweigert die allein sorgeberechtigte Mutter die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht, kann der Vater beim Familiengericht beantragen, dass neben der Mutter auch er sorgeberechtigt ist. Für diese Mitsorge war früher stets die Zustimmung der Mutter erforderlich. Seit der Sorgerechtsreform im Jahr 2013 ist das nicht mehr der Fall. Das Gericht entscheidet zugunsten des Vaters, wenn das dem Kind nicht schadet.

Wenn die Mutter alleine sorgeberechtigt ist, ist die Sorgerechtsverfügung noch wichtiger als bei gemeinsamem Sorgerecht.

Schenkende oder Erblasser: Wer einen Minderjährigen durch Verträge oder aufgrund eines Testamentes begünstigt, sollte festlegen, wer das Erbe verwaltet. Zusätzlich können Modalitäten (Zeitpunkt und Voraussetzung) genannt werden.

Haben Eltern ein eigenes Haus, dann sind die Minderjährigen Teil der Erbengemeinschaft, wenn kein Testament vorhanden ist.

Das Jugendamt ist immer im Spiel, wenn es sich um wichtige Rechtsgeschäfte (zum Beispiel der Immobilien) handelt, um zum Kindeswohl zu entscheiden. Regeln Sie innerhalb der Sorgerechtsverfügung, wer das Vermögen verwaltet, um Ihren Willen für das Kind durchzusetzen. Wenn Sie sich für ein Testament entscheiden, bedenken Sie das Kind durch Vermächtnis, denn sonst muss der Pflichtteil eingefordert werden. GenerationenBeratung/nd

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