Neun Monate Haft für Hambi-Aktivistin

»Eule« wird vorgeworfen, sich gewehrt zu haben, als SEK-Beamte sie aus ihrer Hängematte zerrten / Die Identität der jungen Frau bleibt ungeklärt

  • Lesedauer: 2 Min.

Eine Aktivistin aus dem Hambacher Forst ist am Montag zu neun Monaten Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt worden. Als Grund dafür wurden Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchte gefährliche und einfache Körperverletzung genannt. Die Identität der jungen Frau ist bis heute nicht geklärt. In der Szene wird sie »Eule« genannt, ihr Alter auf 18 bis 21 Jahre geschätzt.

Konkret wird »Eule« vorgeworfen, sich gewehrt zu haben, als fünf SEK-Beamte sie bei der Räumung des Hambacher Forstes aus ihrer Hängematte zerrten. Sie soll um sich geschlagen und getreten haben, auch als sie bereits am Oberkörper fixiert auf dem Boden lag. Die Aussagen der Polizeizeugen widersprechen sich jedoch in der Schilderung der Ereignisse. Verteidiger Christian Mertens plädierte deshalb laut »taz« auf Freispruch: »Kein Polizist war in der Lage, das Gleiche zu erzählen wie die Kollegen«.

Der Unterschied zwischen Jugendhaft, die bis zum 24. Lebensjahr gilt, und Erwachsenenhaft ist der Fokus auf Erziehung statt Strafe. Das Urteil legt die Vermutung nahe, dass es Richter Peter Königsfeld um die Erziehung der gesamten Bewegung durch überdurchschnittlich harte Bestrafung einer Einzelnen gegangen sein könnte. Eine Trommlerin aus dem Hambacher Wald hatte er ebenfalls zu neun Monaten Haft verurteilt. Laut »taz« sagte er im Gerichtssaal: »Dieses Urteil ist auch ein Verdienst der hier anwesenden Sympathisanten«. »Eule« selbst attestierte der Richter »Entwicklungsverzögerung«, »staatsfeindliche Ansichten« sowie »Erziehungs- und Persönlichkeitsmängel«.

Der Gerichtssaal war gefüllt mit Sympathisant*innen der Angeklagten, die bereits seit September 2018 in Aachen in Untersuchungshaft sitzt. Auf die Verkündung des Urteils reagierten sie mit lauter Empörung.

Die geplante weitere Rodung des Hambacher Waldes für die Erweiterung eines Kohletagebaus ist bis auf weiteres ausgesetzt. Aachens Polizeipräsident Dirk Weinspach sagte laut »Kölner Stadtanzeiger«: »Klar ist: Bis zum Abschluss aller Rechtsinstanzen wird die Polizei keine Rodung absichern. Und ich gehe davon aus, dass in den nächsten zwei oder drei Jahren nicht mit einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung zu rechnen ist.« luz

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