Nach dem Urteil ist vor den Verhandlungen

Nicht mal die Hälfte der Wohnungen an der Karl-Marx-Allee gehen an die Deutsche Wohnen

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

»Die Mieter sind sehr optimistisch und freuen sich, dass es weitergeht«, sagt Norbert Bogedein, Vorsitzender des Mieterbeirats der Karl-Marx-Allee nach der Aufhebung der einstweiligen Verfügungen am Montag durch das Landgericht Berlin, die den Vollzug der Verträge zum Verkauf von drei Blöcken an der Allee zunächst gestoppt hatten.

»In Anbetracht der wachsweichen unbefriedigenden Mieterschutzregelungen im Kaufvertrag von 1993, verhandelt von den damaligen Senatoren Pieroth (CDU) und Nagel (SPD), haben wir eine komplette Rückabwicklung des Verkaufs der Blöcke zugunsten der WBF ohnehin nicht erwartet«, erklärte am Dienstag Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, in einer Reaktion auf das Urteil.

Mitte Dezember hatte die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain (WBF), eine Tochter der Wohnungsbaugesellschaft Mitte die Verfügungen beantragt und so den Verkauf von 680 Wohnungen in den Blöcken C-Süd, C-Nord und D-Nord durch die Predac Immobilien Management AG an die Deutsche Wohnen SE zunächst auf Eis gelegt.

»Wir gehen davon aus, dass der Verkauf des größten Teils der Wohnungen an die Deutsche Wohnen stattfinden und der gestreckte Erwerb zum Zuge kommen wird«, heißt es aus der Senatsfinanzverwaltung. Gemeint ist damit der Kauf von Wohnungen durch die landeseigene Gewobag. 350 Mieter hatten sich entschieden, dabei ihr persönliches Vorkaufsrecht für die Rekommunalisierung der vor über 20 Jahren privatisierten Bestände einzubringen. Weitere 52 Wohnungen wollten Mieter selber erwerben. »Damit kommen nicht mal 300 Wohnungen in die Hände der Deutschen Wohnen«, sagt Bogedein. Eine »stolze Sache« sei es, dass die Mehrheit der Wohnungen nicht dem Konzern zufalle.

Finanziell profitiert die Deutsche Wohnen zumindest teilweise davon, dass ihr Wohnungen durch das Mieter-Vorkaufsrecht durch die Lappen gehen. Im Block C-Süd erzielt sie pro Wohnung rechnerisch einen Überschuss von 37 000 Euro, errechnet Bogedein aus den ihm vorliegenden Unterlagen. Damit wird dem Konzern der Erwerb der Gewerbeflächen, für die kein Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, subventioniert.

Unklar ist noch, wie die gerichtliche Einschätzung zu dem ans Frankfurter Tor angrenzenden Block F-Nord ausfallen wird, den die Deutsche Wohnen im Dezember erworben hatte.

Die Senatsfinanzverwaltung prüft derzeit noch, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen wird. So lange wird sich der Friedrichshain-Kreuzberger Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) noch gedulden müssen. Es sei wünschenswert nun schnell Verhandlungen mit der Deutsche Wohnen nicht nur über die Karl-Marx-Allee aufzunehmen, ließ er per Twitter wissen. So habe er es im Dezember mit dem Konzern auch verabredet.

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