Produkte mit Cannabidiol rechtswidrig im Handel

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Mainz. In Deutschland sind zahlreiche Nahrungsergänzungsmittel mit dem Cannabis-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) im Handel, die offiziell nicht verkauft werden dürften. Das ergaben Recherchen des ARD-Politikmagazins »Report Mainz«. Die EU-Kommission beurteilt CBD als »neuartiges Lebensmittel«. Ein solcher Stoff muss deshalb erst zugelassen werden. Vorher dürfen Nahrungsergänzungsmittel mit CBD nicht verkauft werden. Auch nach Auffassung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sind die Erzeugnisse bislang nicht verkehrsfähig. In den vergangenen zwei Jahren haben Hersteller in Deutschland trotzdem mindestens 90 Nahrungsergänzungsmittel mit CBD auf den Markt gebracht. nd

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