Bundesrat weicht Regeln für Fahrverbote auf
Berlin. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag am Donnerstagabend beschlossene Gesetz, wonach Diesel-Fahrverbote erst dann in Betracht gezogen werden sollen, wenn der Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Das Gesetz ändert nicht den EU-Grenzwert, sondern legt fest, dass in Städten mit weniger als 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Fahrverbote »in der Regel nicht erforderlich« sind. Außerdem sieht die Gesetzesänderung vor, dass Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie bestimmte Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge von den Verkehrsverboten ausgenommen werden. AFP/nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.