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Bundesrat weicht Regeln für Fahrverbote auf

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag am Donnerstagabend beschlossene Gesetz, wonach Diesel-Fahrverbote erst dann in Betracht gezogen werden sollen, wenn der Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Das Gesetz ändert nicht den EU-Grenzwert, sondern legt fest, dass in Städten mit weniger als 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Fahrverbote »in der Regel nicht erforderlich« sind. Außerdem sieht die Gesetzesänderung vor, dass Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie bestimmte Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge von den Verkehrsverboten ausgenommen werden. AFP/nd

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