Rederechte von Bayerns Opposition eingeschränkt
München. CSU und Freie Wähler haben mit einer Reform der Geschäftsordnung des Landtages die Rederechte der Fraktionen trotz massiver Proteste eingeschränkt. Nur bei Zwischenbemerkungen gaben sich die beiden Regierungsfraktionen kompromissbereit. Statt der bislang geplanten Reduktion auf zwei Zwischenbemerkungen soll sich jede Fraktion dreimal pro Beratungsthema zu Wort melden können. Zwischenbemerkungen sind spontane Wortmeldungen von Abgeordneten zu Redebeiträgen anderer Fraktionen. Diese dürfen künftig nur eine Minute lang sein, bislang waren es zwei Minuten. CSU und Freie Wähler verteidigen ihre Pläne als nötigen Kompromiss zwischen der Lebendigkeit von Plenardebatten und notwendiger Effizienz. Es gehe nicht darum, die Rechte der Opposition einzuschränken. Dagegen kritisierten SPD, Grüne, AfD und FDP die Novelle. Guter Parlamentarismus brauche vernünftige Mindestredezeiten, sagte Volkmar Halbleib (SPD). Er kündigte an, dass die SPD überprüfen werde, ob die Neuregelung gegen die bayerische Verfassung verstoße. dpa/nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.