Geldstrafe für Petry im Meineidprozess gefordert

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Dresden. Im Meineid-Prozess gegen Ex-AfD-Chefin Frauke Petry hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe gefordert. Petry habe sich des fahrlässigen Meineids schuldig gemacht, so eine Vertreterin der Anklagebehörde vor dem Landgericht Dresden. Die Landtagsabgeordnete solle 10 500 Euro zahlen. Petry ist wegen vorsätzlichen Meineids angeklagt. Ihr wird vorgeworfen, im November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Vom Vorwurf des Vorsatzes rückte die Staatsanwaltschaft ab. Ein Urteil soll es am 2. April geben. dpa/nd

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