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Nicht schuld
Uwe Kalbe über Seehofers jüngste Gesetzesvorstöße im Asylrecht
Sollte Horst Seehofer sich nicht sorgen, von Gedanken wie diesen heimgesucht zu werden? Den unverschuldeten Verbleib von Flüchtlingen in Deutschland stellt der Innenminister dem selbst verschuldeten gegenüber. Dem Heimatminister gilt der Aufenthalt angeblich Unbefugter in seiner Heimat als ein Vergehen, für das sie schuldig gesprochen werden können - und mit Abschiebung bestraft. Stellt sich aber heraus, dass sie sich des Vergehens unverschuldet schuldig machen, dann dürfen sie bleiben. Vorerst.
Richtig, das klingt verrückt. Ist es aber nicht. Schuldig sind für Minister Seehofer alle, deren erklärtes Ziel Deutschland ist. Die Gründe hierfür sind allerdings selten selbst verschuldet. Ob die Umstände, die Menschen aus ihrer eigenen in Seehofers Heimat treiben, hier als triftige Gründe gelten, das ist die Frage. Sich einem Nein zu beugen, macht den Unterschied zwischen verschuldetem oder unverschuldetem Aufenthalt in Deutschland.
Auch Einheimische verstehen diesen Unterschied nicht. Besonders jene, die Seehofer gern als Flüchtlingshelfer lobt, weil sie ihm einen Teil der Arbeit abnehmen. Wenn sie ihre Schützlinge vor einer Abschiebung warnen, will der Minister sie künftig wegen Geheimnisverrats bestrafen. Doch werden Abschiebungen den Betroffenen schon von Amts wegen angekündigt. Für Menschen, die Flüchtlingen helfen wollen, wäre trotzdem eher das Verschweigen der kommenden Gefahr ein Verrat. Und ein Geheimnis zu verraten, das keines ist, darf dann wohl hoffentlich als unverschuldeter Geheimnisverrat gelten.
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