- Politik
- §219a
Artus darf Yannic Hendricks beim Namen nennen
Das Landgericht Hamburg weist die Klage des Mathematikstudenten wegen der öffentlichen Nennung seines Namens ab
Die Profamilia-Vorsitzende Kersten Artus darf den Namen des Abtreibungsgegners Yannic Hendricks nennen. Das Landgericht Hamburg wies am Freitag eine Klage Hendricks ab. Er hatte wegen einer identifizierenden Berichterstattung durch Artus geklagt.
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Bekannt geworden war Hendricks durch Anzeigen gegen Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Sie sollten Hendricks zufolge gegen Paragraf 219a verstoßen haben. Er bezeichnete sein hartnäckiges Vorgehen gegen sie in einem Interview selbst als sein »Hobby«.
Das Gericht stellte nun fest, dass Hendricks eine identifizierende Berichterstattung hinnehmen müsse. In der Begründung heißt es, dass er durch ein anonymes Radiointerview und ein Zeitungsinterview unter Pseudonym sein Handeln selbst in die Öffentlichkeit getragen habe und damit ein »anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an seiner Person« geweckt habe, begründet das Gericht weiter. Er müsse sich aber nicht nur die öffentliche Nennung seines Namens gefallen lassen, sondern auch die bildliche Darstellung. Vor Prozessbeginn war am linken Zentrum Rote Flora eine Zeichnung Hendricks plakatiert worden. Artus hatte den Bericht des »neuen deutschland« auf Twitter retweetet, der ein Bild des Plakates zeigt. Außerdem verwies sie auf einen Bericht des Hamburger Abendblatts.
Artus zeigt sich über den Ausgang des Verfahrens erleichtert. Und freut sich darüber, dass das Gericht ihre Auffassung bestätigt hat. Sie bedankt sich bei ihren Unterstützerinnen und fügt hinzu: »Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der §219a aus dem Strafgesetzbuch verschwindet und Ärztinnen und Ärzte freie Informationsrechte erhalten.« Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Gegenüber »nd« sagte Artus, sie gehe davon aus, dass der Kläger gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird. »Doch er sollte jetzt endlich aufhören.«
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