Tierschützer hoffen auf Küken-Urteil
Leipzig. Im Streit um das Töten von Millionen männlichen Küken jedes Jahr hoffen Tierschützer auf einen Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort verhandeln die Richter an diesem Donnerstag darüber, ob die Praxis gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Nordrhein-Westfalen hatte das ethisch fragwürdige Vorgehen untersagt. Mehrere Brütereien klagten dagegen und setzten sich in der Vorinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster durch. Das Gesetz stellt das Töten von Wirbeltieren grundsätzlich unter Strafe, es sei denn, es gibt dafür einen »vernünftigen Grund«. Das Aufziehen der männlichen Küken, die weder Eier noch zügig Fleisch geben, sei unwirtschaftlich. Ein vernünftiger Grund für das Töten liege also vor, urteilte das OVG. dpa/nd
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