Keine Ghetto-Rente für Roma aus Serbien
Das Berliner Sozialgericht hat die Klage einer Roma-Frau auf Rentenzahlung für frühere Arbeit in einem Nazi-Ghetto abgewiesen. Zur Begründung hieß es, in Serbien und Mazedonien habe es während der NS-Besatzung keine Ghettos für Roma gegeben. Das habe ein Gutachten eines Sachverständigen ergeben, teilte das Sozialgericht am Montag mit. Daher habe die damals sechs bis zehn Jahre alte Klägerin keinen Anspruch auf eine entsprechende Rente. Das Gericht zweifelte auch an den wahrheitsgemäßen Angaben zu dem Fall. Die Erklärungen der Frau und anderer Kläger stünden »weder in Einklang mit den historischen Fakten«, noch sei »eine individuelle Wiedergabe« zu erkennen. Es sei denkbar, »dass der Klägerin und anderen Antragstellern vorgefertigte Erklärungen ohne Bezug zum individuellen Verfolgungsschicksal zur Unterschrift vorgelegt« worden seien. Die Frau hatte angegeben, als Kind von April 1941 bis September 1944 zwangsweise in dem serbischen Dorf Smederevska Palanka gelebt zu haben. Dort sei sie von deutschen Soldaten bewacht worden. Um nicht zu verhungern, habe sie auf dem Feld gearbeitet und Vieh versorgt und dafür Lebensmittel erhalten. dpa/nd
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