Bei Suizidgefahr keine Zwangsversteigerung
Kralsruhe. Droht wegen der Zwangsversteigerung eines Hauses ein Suizid der Eigentümerin, müssen Gerichte die Versteigerung gegebenenfalls aussetzen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Damit stoppte das Bundesverfassungsgericht die Zwangsversteigerung des Hausgrundstücks einer alleinstehenden Frau aus Sachsen-Anhalt. Ihr Anwalt hatte geltend gemacht, der Verlust des Hauses werde sie psychisch überfordern und mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Suizid führen. AFP/nd
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