Facebook soll zur Suche nach Hasspostings gezwungen werden

Vor dem Europäischen Gerichtshof wird ein Grundsatzurteil zum Umgang mit Hetze im Internet erwartet

  • Lesedauer: 2 Min.

Luxemburg. Das Onlinenetzwerk Facebook kann womöglich von Gerichten dazu verpflichtet werden, umfassend nach Hasspostings zu suchen werden. In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) machte der zuständige Generalanwalt Maciej Szpunar am Dienstag in seinem Schlussantrag zugleich deutlich, dass solche Verpflichtungen verhältnismäßig sein müssten. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hatte den EuGH im Zusammenhang mit einer Klage der früheren österreichischen Grünen-Chefin Eva Glawischnig um Auslegung des EU-Rechts gebeten. (Az. C-18/18)

Die Politikerin hatte gegen Kommentare auf einer Facebook-Seite geklagt, in denen sie im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik unter anderem als »miese Volksverräterin« beleidigt wurde. Nach einem Gerichtsurteil sperrte Facebook in Österreich den Zugang zu dem ursprünglich geposteten Beitrag. Der Oberste Gerichtshof musste sich schließlich in dem Rechtsstreit mit der Frage befassen, ob und in welcher Form Facebook weltweit aktiv werden muss. Dazu bat das österreichische Gericht den EuGH um Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie.

Generalanwalt Szpunar vertrat in seinem Schlussantrag die Ansicht, dass Facebook bei der Feststellung eines rechtswidrigen Postings gezwungen werden könne, das Netz auf »wortgleiche« Kommentare zu durchsuchen. Dadurch könne ein »ausgewogenes Verhältnis« zwischen dem Schutz des Privatlebens und der Persönlichkeitsrechte auf der einen und dem Schutz der unternehmerischen Freiheit sowie der Meinungsfreiheit auf der anderen Seite hergestellt werden.

Facebook kann nach Ansicht des Generalanwalts auch verpflichtet werden, nach »sinngleichen« Kommentaren zu suchen. Diese Verpflichtung muss sich demnach aber auf den Facebook-Nutzer beschränken, der für den zunächst als rechtswidrig eingestuften Kommentar verantwortlich ist. Ein Gericht müsse dabei zwischen den verschiedenen Grundrechten abwägen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Ein »ausgewogenes Verhältnis« besteht nach Auffassung des Generalanwalts nicht mehr bei einer Verpflichtung, »von allen Nutzern gepostete sinngleiche Informationen zu identifizieren«.

Die maßgebliche EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr hindert laut Szpunar auch nicht daran, von einem Anbieter wie Facebook die weltweite Entfernung solcher Informationen zu verlangen. Die Richtlinie regle die Reichweite einer solchen Verpflichtung nicht. Ein Urteil in dem Verfahren wird erst in einigen Wochen erwartet. Die Richter sind nicht an die Schlussanträge der Generalanwälte gebunden, folgen diesen aber in vielen Fällen. AFP/nd

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