Des Mordes Angeklagter aus der U-Haft entlassen
Cottbus. Im Prozess gegen einen jungen Mann, der eine Rentnerin aus Cottbus ermordet haben soll, hat das Landgericht den Angeklagten unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen. »Zur Begründung hat die Jugendkammer ausgeführt, dass sich der Angeklagte seit mehr als zwei Jahren und vier Monaten in Untersuchungshaft befindet«, berichtete Gerichtssprecher Frank Merker am Mittwoch. Trotz dringenden Tatverdachts sei eine weitere Haft angesichts des Alters des Angeklagten und der Tatsache, dass ein kurzfristiger Abschluss des Prozesses nicht absehbar sei, unverhältnismäßig. Der junge Syrer soll die 82-Jährige im Dezember 2016 in ihrer Wohnung ermordet haben, um danach Geld und wertvolle Gegenstände zu rauben. Die Leiche wurde in der Wohnung entdeckt. Im März 2017 wurde der Angeklagte, der zur Tatzeit noch nicht volljährig war, festgenommen und befindet sich in U-Haft. Seit Oktober 2017 läuft der Prozess. dpa/nd
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