- Politik
- Strafzahlung
Falscher Rechenschaftsbericht kommt NPD teuer zu stehen
Die rechtsextreme Partei muss 1,27 Millionen Euro Strafe zahlen
Karlsruhe. Wegen falscher Angaben in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007 muss die rechtsextreme NPD Strafgelder in Höhe von 1,27 Millionen Euro zahlen. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012. (Az: 2 BvR 547/13)
Im März 2009 hatte der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) im Rechenschaftsbericht der NPD für 2007 »Unrichtigkeiten« in Höhe von 1,25 Millionen Euro festgestellt. Entsprechend den Regelungen des Parteiengesetzes forderte die Bundestagsverwaltung eine Strafzahlung in doppelter Höhe, also 2,5 Millionen Euro.
Auf die Klage der NPD berechnete das Bundesverwaltungsgericht die Unstimmigkeiten mit 635.678 Euro und setzte das Strafgeld entsprechend auf 1,27 Millionen Euro fest.
Eine hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wies das Bundesverfassungsgericht nun ab. Die NPD habe nicht darlegen können, dass ein Strafgeld in doppelter Höhe der unrichtigen Angabe unverhältnismäßig oder sonst verfassungswidrig sein könnte. AFP
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.