Der »gelbe Krankenschein« ist bald passé

Was auf die Verbraucher alles zukommt

  • Lesedauer: 3 Min.

»Gelber Krankenschein«: Der bisherige »gelbe Schein« zur Krankmeldung wird der Vergangenheit angehören. Anstelle der bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform tritt ein elektronisches Meldeverfahren. Ab 2021 sollen sie von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital geschickt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen informieren den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung. Dadurch werden die Patienten entlastet, die bisher die Bescheinigung an den Arbeitgeber und an die Kasse schicken mussten.

Downsyndrom: Bluttests zur Erkennung des Downsyndroms werden künftig unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen entschied, dass die Kosten »in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung« erstattet werden sollen. Dies wird voraussichtlich erst ab Herbst 2020 geschehen. Bei den Blutuntersuchungen wird die sogenannte fetale DNA im Blut von Schwangeren analysiert, um Chromosomenstörungen nachzuweisen, die zu Trisomie (Downsyndrom) führen.

Schwarzfahren: Die Bundesländer Thüringen und Berlin wollen Schwarzfahren von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabstufen. Bisher kann dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden. Begründung: Es trifft viele Obdachlose, und die Verfahren überlasten die Justiz. Über die Regelung wird in den Bundesratsausschüssen weiter beraten.

Rauchverbot: Mehrere Bundesländer wollen das Rauchen in Autos verbieten, wenn Kinder oder Schwangere darin sitzen. Verstöße sollen mit 500 bis 3000 Euro geahndet werden. Begründet wird der Vorstoß mit den gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens. Wird im Auto geraucht, erreiche die Qualmkonzentration schnell das Vielfache einer stark verrauchten Gaststätte. Auch über diese Gesetzesinitiative wird in den Bundesratsausschüssen weiter beraten.

»Upskirting«: Sieben Bundesländer wollen Mädchen und Frauen durch härtere Strafen besser vor heimlichen Fotos im Intimbereich schützen. Dabei geht es um das sogenannte Upskirting, bei dem Täter mit Selfie-Stick und Smartphone auf Rolltreppen, Gehwegen oder in Treppenhäusern versuchen, Frauen oder Mädchen unter den Rock zu filmen oder zu fotografieren.

Bahnsteige: Die Vorschriften für die Höhe von Bahnsteigen sollen gelockert werden, so dass sie besser an verschiedene Zugtypen angepasst werden können. Das soll mehr Barrierefreiheit gewährleisten.

Tamponsteuer: Bei Hygiene-produkten wie Tampons soll die Umsatzsteuer gesenkt werden, damit sie günstiger werden. Für Hygieneartikel soll gelten, was auch für andere Güter des täglichen Bedarfs - und sogar für Kaviar und Schnittblumen - gilt: ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent.

Datenschutz: Die Vorgaben für Kleinunternehmen und Vereine werden gelockert. Sie müssen künftig erst dann einen Datenschutzbeauftragten ernennen, wenn mindestens 20 Mitarbeiter (bisher waren es 10) ständig mit personenbezogenen Daten zu tun haben. Agenturen/nd

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