Anspruch auf Entschädigung
Fluggastrechte nach Lufthansa-Streiks
Reisende, deren Lufthansa-Flüge aufgrund des Streiks gestrichen wurden, haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Gleiches gilt für Passagiere, deren Flüge ihr Ziel erst mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen. Dies regeln die europäischen Fluggastrechte.
Ein Urteil des Europäischen Gerichshofs
Im April 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass selbst ein unangekündigter Streik des Airline-Personals keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen auszuzahlen. Zwar weigern sich dennoch einige Airlines, ihre Passagiere bei Streiks finanziell zu entschädigen, doch wir von AirHelp konnten bereits europaweit Entschädigungen in ähnlichen Fällen durchsetzen und unterstützen auch in diesem Fall Passagiere bei der Durchsetzung ihrer Rechte - zur Not auch vor Gericht.
Als größtes Legal Tech-Unternehmen Europas wissen wir genau, wie wir mit den Airlines umgehen müssen, um Passagieren auf der ganzen Welt zu ihrem Recht zu verhelfen. Dabei arbeiten wir komplett risikofrei für betroffene Fluggäste, denn wir beziehen lediglich im Erfolgsfall eine Provision. Ihren Rechtsanspruch können Fluggäste auf unserer Website schnell und unkompliziert prüfen und durchsetzen lassen.
Für was Fluggesellschaft noch aufkommen muss
Neben der finanziellen Entschädigung ihrer Passagiere muss die Lufthansa bei Wartezeiten von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von mehr als 1500 Kilometern am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf muss sogar eine Unterkunft bereitgestellt und die Beförderung ermöglicht werden. Fluggäste der Lufthansa sollten unbedingt auf diese Rechte bestehen und sich von der Airline nicht zu Unrecht abspeisen lassen.
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und Flugverspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.
AirHelp kooperiert mit Verbraucherschutz Deutschland
Um möglichst vielen Passagieren in Deutschland zu ihrem Recht zu verhelfen, kooperiert AirHelp seit diesem Jahr mit Verbraucherschutz Deutschland. AirHelp wird aufgrund seiner Kunden- und Servicefreundlichkeit vom Verbraucherschutz Deutschland empfohlen und wird sich künftig dafür einsetzen, die Rechte der Verbraucher, die sich beim Verbraucherschutz Deutschland beschweren, durchzusetzen.
Fluggäste können ihren Anspruch auf eine Entschädigung unverbindlich und kostenlos auf www.airhelp.com/de prüfen. dpa/nd
Die Autorin ist Expertin für Fluggastrechte von AirHelp.
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.