Was bedeutet der höhere Zuschuss der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung?

  • Lesedauer: 2 Min.

Arbeitgeber sollen schon seit geraumer Zeit verpflichtet sein, etwas zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) ihrer Mitarbeiter dazu zu zahlen. Was bedeutet der höhere Zuschuss?
Frank S., Strausberg

Auskunft gibt Herbert Nowak, bAV-Experte von ERGO:

Bisher war es Arbeitgebern selbst überlassen, ob sie sich an der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ihrer Mitarbeiter beteiligen oder nicht. Das hat sich mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz geändert: Zahlt ein Arbeitnehmer über die sogenannte Gehaltsumwandlung Teile seines Bruttogehalts in eine bAV ein, dann spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge.

Diese Ersparnis muss der Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2019 bei neu abgeschlossenen Verträgen an den Mitarbeiter weitergeben, und zwar in Form einer Zuzahlung zu dessen bAV. Tarifverträge können allerdings andere Regelungen vorschreiben.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 15 Prozent des vom Arbeitnehmer umgewandelten Gehalts. Liegt die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge beim Unternehmen allerdings unter 15 Prozent, kann der Arbeitgeber darüber entscheiden, ob er dennoch pauschal 15 Prozent des umgewandelten Betrages zuschießt oder ob er eben lediglich den Prozentsatz der tatsächlichen Ersparnis für die bAV zahlt.

Aber der Arbeitgeber kann auch mehr tun: Bis zu 25 Prozent des umgewandelten Betrages bleiben für ihn in der Regel aufwandsneutral. Arbeitnehmer, die ältere Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge haben, können ab 1. Januar 2022 mit dem verpflichtenden Zuschuss rechnen.

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