Grüne kritisieren Pläne für erleichterte Abschiebungen nach Syrien

Auch im Fall von Straftätern soll es keine Kooperation mit dem Assad-Regime geben

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die Grünen haben die Pläne der Innenminister für eine erleichterte Abschiebung von Straftätern ins Bürgerkriegsland Syrien kritisiert. Deutsche Behörden dürften »Straftäter nicht in eine Situation, wo Gefahr für Leib und Leben droht, abschieben«, sagte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Luise Amtsberg, am Freitag im ZDF-»Morgenmagazin«. Wer dennoch nach Syrien abschieben wolle, müsse »direkt mit dem Assad-Regime kooperieren, das Regime, das dazu beiträgt, dass viele Menschen aus diesem Land fliehen«.

Syriens Machthaber Baschar al-Assad sei aber »kein Vertrauenswürdiger Partner«, sondern »Kriegsakteur«, hob Amtsberg hervor. Dass dennoch über Abschiebungen nach Syrien diskutiert werde, sei »im Prinzip eine populistische Debatte« und offenbare »große Unwissenheit, große Unkenntnis«.

In Syrien gebe es derzeit nicht die notwendigen Strukturen, um aus Deutschland dorthin abzuschieben, sagte Amtsberg. Deshalb sollten auch keine »Scheindebatten« darüber geführt werden. Die Innenminister von Bund und Länder ließen in dieser Frage die gebotene Sachlichkeit vermissen.

Amtsberg verwies darauf, dass es generell in Deutschland »ein sehr scharfes Ausweisungsrecht« gebe. »Es ist völlig klar und da gibt es bei den Grünen auch keine zwei Meinungen: Jemand, der in Deutschland schwere Straftaten begeht, der riskiert natürlich sein Aufenthaltsrecht, seinen Flüchtlingsstatus.« Dies sei »vollkommen richtig so«.

Der schleswig-holsteinische Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) hatte am Donnerstag am Rande der derzeit in Lübeck tagenden Innenministerkonferenz gesagt, er und seine Ressortkollegen wollten sich einhellig dafür aussprechen, den für Syrien geltenden Abschiebestopp im Fall von Schwerkriminellen zu lockern. Der Vorschlag zur Abschiebung von erheblich straffällig gewordenen Flüchtlingen aus Syrien solle am Freitag abschließend beschlossen werden. dpa/nd

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