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Parteien in Selbsttherapie
Uwe Kalbe über Wahlkampfabstinenz von Parlamentsangestellten
Parteien und ihre Vertretungen in den Parlamenten sollen finanziell säuberlich getrennt bleiben, so verlangt es das Gesetz. Auch, damit der Staat nicht in Verdacht gerät, mit Steuergeldern Parteien zu sponsern, die dann mit dem Geld eine gute Position an den Hebeln der Macht erobern, um dort wieder über Steuergelder zu bestimmen. Wenn Fraktionsmitarbeiter Wahlkampf machen, ist diese Trennung aufgehoben. Aus Steuermitteln bezahlte Angestellte im Wahlkampf - das ist Parteiarbeit pur.
Den eigenen Gesetzen gerecht zu werden, ist für den Gesetzgeber offenbar nicht so einfach. Abgeordnete, die ein Interesse vielleicht auch an ihrer Wiederwahl, in jedem Fall aber am Erfolg ihrer Parteien haben, stellen - mit ihren materiellen Möglichkeiten, zu denen auch die Mitarbeiter in den Abgeordnetenbüros zählen - eine wichtige Kraft im Wahlkampf dar. Ihnen selbst ist Wahlkampf natürlich nicht zu verbieten. Doch es verlangt schon eine Menge Disziplin, auf gewohnte Unterstützung zu verzichten. Längst vergessen sind die Zeiten, da Parteien wie die Grünen um die Trennung von Parteiamt und Parlamentsmandat rangen. Die Trennung ist auch dort inzwischen weitgehend aufgehoben - und nun plötzlich verlangt das Bundesverfassungsgericht eine Art Selbstbesinnung aller Parteien. Solche Arten von Therapie dauern meist ewig ...
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